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Wien-Derby: Bedingte Haftstrafen für Platzstürmer

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Vier Männer, die sich am Platzsturm beim Wiener Derby im September 2024 beteiligt hatten, sind am Donnerstag zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen drei und 14 Monaten verurteilt worden. Ein 30-Jähriger fasste drei Monate unbedingt und 15 Monate bedingt aus. Vier der Urteile sind rechtskräftig, ein Angeklagter bat um Bedenkzeit. Die Männer waren wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und in manchen Fällen wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt.


Mildernd für alle fünf waren das Schuldeingeständnis sowie das Zeigen von Reue. Erschwerend war bei dem 30-Jährigen, dass er bereits fünfmal vorbestraft war. Womöglich kann er einen Aufenthalt in einer Justizanstalt aber mit einer Fußfessel umgehen. Die Richterin hielt ihm zugute, dass er bereits freiwillig ein Anti-Gewalttraining absolviert hatte. Ein 21-jähriger Austrianer war ebenfalls vorbestraft und wurde deswegen mit 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bedacht. Zwei weitere Angeklagte erhielten drei Monate, einer fünf Monate bedingte Haftstrafe. Letzterer hat das Urteil anders als die anderen vier noch nicht angenommen. Die Staatsanwältin akzeptierte die Strafen aller fünf Schuldsprüche.

Zudem fassten die Männer für die Dauer einer zweijährigen Probezeit ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst.

„Das Problem war des B`soffn sein“
Im Schlussplädoyer hatten die Verteidigerinnen und Verteidiger der fünf Männer betont, dass diese aus dem Vorfall gelernt hätten. Mehrere der Angeklagten erklärten sich bereit, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, einer hat bereits freiwillig an einem teilgenommen. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant jemanden zwar mit einem Kübel getroffen hat, aber niemanden verletzt habe. Der 30-Jährige habe danach „erkannt, dass es so nicht weitergeht“, fügte der Anwalt hinzu. „Es tut mir leid, ich bin gerade am besten Weg in meinem Leben und hoffe, Sie sehen das“, wandte sich der fünffach Vorbestrafte an die Richterin.

„Geben wir ihm noch eine Chance, dass er sein Leben endlich in den Griff kriegt“, appellierte auch der Verteidiger eines Platzstürmers mit drei Vorstrafen – allesamt wegen Körperverletzungen. Das Problem sei jedoch nicht dessen Gewaltpotenzial, so der Anwalt. „Das Problem war das besoffen sein“, schloss er und bat ebenfalls um ein mildes Urteil.

Bild: Gerhard Bartel

Damaliger Rapid-Trainer als Zeuge beantragt
Drei Verfahren wurden am Donnerstag ausgeschieden, so verblieben nur noch fünf der ursprünglich 22 Angeklagten im Hauptverfahren. 13 Männer waren an den ersten beiden Prozesstagen mit Diversionen bedacht, ein Verfahren war ebenfalls bereits ausgeschieden worden.

Am Vormittag waren größtenteils Videoaufnahmen der Stadionkameras gesichtet worden. Zu sehen waren die gewaltsamen Ausschreitungen zwischen den Rapidlern und Austrianern auf dem Spielfeld des Allianz Stadions, von denen sich nun einige die Anklagebank teilten. Fans der beiden Lager zündeten pyrotechnische Gegenstände und gingen aufeinander bzw. auf Polizisten los. Es gab mehrere teilweise schwer Verletzte. Die Sichtung der Aufnahmen sollte klären, inwieweit die Angeklagten daran beteiligt waren. „Er ist hier sehr gut in der Menge zu erkennen“, gab die Richterin über den Viertangeklagten zu Protokoll. „Aber nicht ganz vorne“, schob Verteidigerin Pia Kern ein. Sie beantragte, den damaligen Rapid-Trainer Klauß sowie dessen Co-Trainer Stefan Kulovits als Entlastungszeugen zu laden.

Polizisten verletzt
Staatsanwältin Kristina Kamauf hatte beim Prozessauftakt am Montag von einem „quasi kriegsähnlichen Zustand“ gesprochen. Eine Polizeibeamtin erlitt Verbrennungen, ein männlicher Kollege einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr. Bei einem weiteren Polizisten kam es zu Absplitterungen an den Zähnen, als dessen Zahnspange aus dem Mund gerissen wurde. Ein Fan landete mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Spital. Kamauf legte den Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 StGB) zur Last.

Diversionen für 13 Platzstürmer
Jene 13 Angeklagten, die bisher unbescholten gewesen waren, sind mit einer Diversion bedacht worden. Sie müssen je 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zudem gilt für sie dasselbe umfangreiche Stadionverbot wie für die heam (heutigen) Donnerstag Verurteilten. Wird dem Folge geleistet, gelten sie nach wie vor als unbescholten.

Den verbliebenen fünf Angeklagten war eine Diversion seitens der Richterin verwehrt worden, da sie vorbestraft oder anderweitig in der Vergangenheit mit der Justiz in Kontakt gekommen sind. Die drei am Donnerstag ausgeschiedenen Verfahren werden am 8. April fortgesetzt, auch für sie gab es keine diversionelle Lösung. Die Verhandlung des Angeklagten, dessen Verfahren bereits am Dienstag ausgeschieden worden war, geht am nächsten Mittwoch weiter.


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